Overshoot Days

Overshoot Days

Der Begriff Overshoot Day wird auf der  Seite Overshoot Footprint Network erklärt. Dort gibt es unter anderem eine Seite mit den Global Country Overshoot Days. Auf der Seite kann man sehen, ab welchem Datum ein bestimmtes Land mehr Ressourcen verbraucht, als die Erde in diesem Jahr herstellen kann. 

Der Earth Overshoot Day markiert den Tag, an dem der Bedarf der Menschheit an ökologischen Ressourcen und Dienstleistungen in einem bestimmten Jahr das übersteigt, was die Erde in diesem Jahr regenerieren kann. Wir halten dieses Defizit aufrecht, indem wir Vorräte an ökologischen Ressourcen liquidieren und Abfall ansammeln, vor allem Kohlendioxid in der Atmosphäre.

Country-Overshoot-Days-2024

Die Grafik zeigt wann die einzelnen Länder ihren Overshoot Day haben

Overshoot Days auch Erdüberlastungstage genannt

Das heißt, wenn alle Menschen auf dieser Erde so leben wie in z.B. in der Schweiz, wären die natürlichen Ressourcen die unser Planet in diesem Jahr produziert am 2. Mai aufgebraucht gewesen. 

Zu hoher Verbrauch ist ein Leben auf Pump

Ab diesem Tag lebt die Schweiz ressourcen-technisch auf Kosten anderer. Wir machen also Schulden bei Menschen, die in weniger entwickelten Regionen leben, oder die weniger verbrauchen, wie z.B. die Länder in Südamerika. Aber eben auch bei unseren Kindern und nachfolgenden Generationen, die mit den Folgen der jahrzehntelangen Übernutzung umgehen müssen! 

Deswegen ist ein wichtiges Anliegen des EEC die Entschwendung. Ein wichtiger Bestandteil ist die Energiezelle

Auf der Seite der Welthungerhilfe habe ich folgendes gefunden:

Vor Allem für die ärmsten Länder sind die Folgen am schlimmsten

Wassermangel, Dürre, Artensterben, Plagen, die Vernichtung von Ökosystemen – die Folgen sind vielfältig und zerstörerisch. Der Klimawandel bedroht uns und unsere Lebensräume. Die Verantwortung für die Ausbeutung unserer Erde tragen wir alle. Vor allem in den Industrienationen des Globalen Nordens verbrauchen wir zu viel – mit den Folgen müssen aber vor allem die ärmsten Länder im Globalen Süden leben. Länder, denen es ohnehin schon an vielem fehlt. Der Klimawandel ist weltweit eine zentrale Ursache für Armut und Hunger.

Vor 2050 werden wir vermutlich Ressourcen von drei Erden benötigen 

Die Erde bleibt gleich groß, die Bevölkerung aber wächst – und mit ihr die Bedürfnisse. Laut Prognose der Vereinten Nationen wird die Weltbevölkerung bis 2050 auf 9,7 Milliarden Menschen anwachsen. Und damit auch die Nachfrage an Lebensmitteln, Energie, Konsumgütern. Noch vor 2050 werden wir schätzungsweise Ressourcen von drei Erden benötigen. 

Die Erdüberlastung nimmt dadurch massiv zu, der Erdüberlastungstag rückt jährlich weiter nach vorne. Zirka 60 Prozent unseres ökologischen Fußabdrucks entfallen auf CO2-Emissionen. Würde es uns gelingen, diese auf die Hälfte zu reduzieren, könnten wir den Erderschöpfungstag wieder nach hinten verlegen – und zwar um über zirka drei Monate.

Link zu der Seite der Welthungerhilfe

Entschwendungs-Initiative

Eidgenössische Volksinitiative

„Für die nachhaltige Finanzierung der Sozialwerke und Sicherung der natürlichen Ressourcen“

„Entschwendungs-Initiative“

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 131a Ressourcen-Lenkungsabgabe

1  Zur Finanzierung der Sozialwerke und Sicherung der natürlichen Ressourcen kann der Bund Abgaben auf natürliche Ressourcen erheben.

2  Die Abgaben werden so bemessen, dass die Finanzierung der Sozialwerke sichergestellt ist

ohne höhere Beiträge aus der allgemeinen Bundeskasse,

ohne höhere Lohnabgaben,

die sichere Energieversorgung gewährleistet ist,

die natürlichen Ressourcen nachhaltig genutzt werden und

die Klimaziele erreicht werden.

3  Der Bund kann Export-Unternehmen von den Abgaben befreien.

4  Die Erträge der Abgaben werden an die Bevölkerung rückverteilt, primär über die bestehenden Sozialwerke.

5  Hat die Erhebung der Ressourcen-Lenkungsabgaben eine Verminderung von anderen Abgaben zur Folge, kann ein entsprechender Anteil der Erträge aus den Ressourcen-Lenkungsabgaben zur Kompensation der Ausfälle verwendet werden

6. Der Bund stellt mit Mitteln aus der Ressourcen-Lenkungsabgabe sicher, dass die Bevölkerung und die Wirtschaft in Massnahmen zur Reduktion des Ressourcenverbrauchs investieren kann.

Art. 197 Ziff. 123 Übergangsbestimmungen zu Art. 131a (Ressourcen-Lenkungsabgabe)

1  Die CO2-Abgabe nach bisherigem Recht wird mit der Einführung der Ressourcen-Lenkungsabagbe abgelöst. Der Zuschlag auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze nach bisherigem Recht wird mit der Einführung der Ressourcen-Lenkungsabgabe abgelöst.

2  Die Ressourcen-Lenkungsabgabe wird schrittweise erhöht, soweit es die Finanzierung der Sozialwerke und Sicherung der natürlichen Ressourcen erfordert.

3  Andere Abgaben und Steuern sind laufend zu überprüfen und wenn möglich zu reduzieren oder abzuschaffen.

4  Fördermassnahmen sind nach bisherigem Recht mit Mitteln aus den Ressourcen-Lenkungsabgaben zu finanzieren soweit dies noch erforderlich ist.

5  Die Rückverteilung an die Bevölkerung nach Artikel 131a Absatz 4 erfolgt nur so weit, als die Erträge nicht für die Kompensation anderer Abgaben gemäss Atrikel 131a Absatz 5 und Absatz 6 erforderlich ist.

Der Initiativtext basiert auf den Entwurf des Bundesrates, in der Verfassung ein Klima- und Energielenkungssystem zu verankern.

Der Initiativtext übernimmt die Idee eine Energielenkungsabgabe weitet diese jedoch aus auf natürliche Ressourcen aus..