Ideelle Mitgliedschaft
Sie unterstützen die Arbeit der EeC grundsätzlich – Wissen aufbauen, Austausch fördern, die Idee der Energiezelle voranbringen. Ein konkretes Projekt muss dafür nicht anstehen.
Nächster Schritt: direkt Formular ausfüllen.
Die EeC lebt von den Menschen, Betrieben und Gemeinden, die sie tragen. Wer mitmacht, bekommt Wissen, Kontakte und die Möglichkeit, in der eigenen Region wirklich etwas zu bewegen.
Der Jahresbeitrag ist in beiden Fällen derselbe – nur der nächste Schritt sieht anders aus.
Sie unterstützen die Arbeit der EeC grundsätzlich – Wissen aufbauen, Austausch fördern, die Idee der Energiezelle voranbringen. Ein konkretes Projekt muss dafür nicht anstehen.
Nächster Schritt: direkt Formular ausfüllen.
Sie haben ein Vorhaben – eine Sanierung, ein Darlehen, den Aufbau einer Energiezelle – und die Mitgliedschaft ist die Voraussetzung dafür. Sie treten aus diesem konkreten Anlass bei.
Nächster Schritt: erst EeC-Darlehen oder Sanierungsmodell ansehen, dann Formular ausfüllen.
Energie ist ein grosses Thema. Gemeinsam wird es zu etwas, das man verstehen und gestalten kann.
Sie entscheiden selbst, wie viel Sie sich einbringen: mitlesen und für sich nutzen ist genauso willkommen wie ein eigenes Projekt anzustossen.
Eine Mitgliedschaft verpflichtet Sie zu nichts ausser dem Jahresbeitrag. Alles Weitere entscheiden Sie selbst. Diese Formen der Beteiligung gibt es.
Betriebe, Gemeinden und Organisationen sind ebenso Teil der Gemeinschaft wie Privatpersonen. Sie bringen Fachwissen, Technik, Dienstleistungen, Infrastruktur und Kontakte ein – und finden umgekehrt Partner und Vorhaben, die allein nicht zustande gekommen wären.
Mit jedem Mitglied wachsen Wissen, Fähigkeiten und Kontakte – und damit die Zahl der Vorhaben, die überhaupt zustande kommen. Wiederkehrende Beiträge machen die gemeinsame Arbeit ausserdem planbar.
Klar, fair und ohne Kleingedrucktes. Der Beitrag finanziert unsere Arbeit – wir verkaufen keine Daten und schalten keine Werbung.
100Franken oder Euro pro Jahr
500Franken oder Euro pro Jahr
Drei Schritte, etwa zwei Minuten Aufwand für Sie.
Sie sagen uns, ob Sie als Privatperson oder als Organisation beitreten, und hinterlassen Ihre Kontaktdaten.
In der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen. Wir beantworten Ihre Fragen, bestätigen die Aufnahme und schicken die Rechnung für den Jahresbeitrag.
Sie sind dabei: mit Zugang zu Wissen und Austausch, Einladungen zu Projekten und der Möglichkeit, sich einzubringen.
Als Mitglied können Sie der EeC ein Darlehen in Schweizer Franken geben. Damit finanziert die EeC konkrete Vorhaben anderer Mitglieder – eine Gebäudebatterie, ein Fahrzeug, eine Sanierung, den Aufbau einer Energiezelle.
Laufzeit 2 bis 5 Jahre, Mindestbetrag CHF 2’000, Höchstbetrag CHF 20’000 pro Person. Angestrebt ist eine Rendite von 4,0 % pro Jahr in Schweizer Franken.
Das Darlehen setzt eine Mitgliedschaft voraus. Es ist Teil der Mitgliedschaft und kein Finanzprodukt, das einzeln erhältlich ist. Was Sie vorher wissen sollten, steht in den Hinweisen zum Darlehen.
setzt sich zusammen aus
Die Aufteilung ist eine vereinfachte Darstellung. Sie unterstellt eine Teuerung von 0,5 % pro Jahr. Fällt die Teuerung höher aus, bleibt von den 4,0 % entsprechend weniger reale Rendite übrig.
Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns persönlich bei Ihnen und bestätigen Ihre Aufnahme.
Die EeC ist als Verein im Handelsregister des Kantons Zug eingetragen und wird von ihren Mitgliedern getragen.
Getragen wird die Arbeit vom Jahresbeitrag der Mitglieder – gestaffelt nach Privatpersonen und Organisationen.
Die geltenden Statuten (Fassung vom 23.08.2016) können Sie vorab nachlesen. Eine neue Fassung ist in Vernehmlassung und noch nicht verabschiedet.
Das werden wir am häufigsten gefragt.
Wir melden uns persönlich bei Ihnen, in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen. Wir bestätigen Ihre Aufnahme, beantworten Ihre Fragen und schicken Ihnen die Rechnung für den Jahresbeitrag. Kosten entstehen erst danach.
Nein. Viele unserer Mitglieder kommen aus ganz anderen Bereichen. Genau deshalb erklären wir Dinge so, dass man sie ohne Fachausbildung versteht.
So viel, wie Sie möchten. Manche lesen einfach mit, andere bringen sich aktiv in Projekte ein. Beides ist willkommen.
Ja. Nach § 7 der geltenden Statuten (Fassung vom 23.08.2016) ist der Austritt jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben muss spätestens 6 Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung bei uns eingehen; der Jahresbeitrag für das angebrochene Jahr bleibt fällig. Verbindlich sind die geltenden Statuten; die neue Fassung ist noch nicht verabschiedet.
Ja. Gemeinden, Verwaltungen und Unternehmen treten zum Jahresbeitrag für Organisationen bei. Mehr dazu unter Für Kommunen und Für Unternehmen.
Ihre Angaben werden ausschliesslich für die Mitgliederverwaltung genutzt und nicht weitergegeben. Keine Cookies, kein Tracking, keine Drittanbieter-Inhalte – das Formular überträgt Ihre Angaben verschlüsselt an unseren eigenen Server, der daraus die Weiterleitung an uns sowie Ihre Eingangsbestätigung erzeugt. Details in der Datenschutzerklärung.
Zwei Dokumente, die nicht verwechselt werden dürfen: Es gelten die Statuten von 2016. Die neue Fassung ist ein Entwurf.
In Kraft. Sie sind die Grundlage für Mitgliedschaft, Stimmrecht und Austritt und gelten, bis die Mitgliederversammlung etwas anderes beschliesst.
Version 1.0 · Stand 28. September 2026
Diese Fassung ist nicht in Kraft. Sie ersetzt die geltenden Statuten erst, wenn die Mitgliederversammlung sie beschliesst. Bis dahin gelten die Statuten von 2016.
Geltende Statuten, Vernehmlassungsfassung und Handelsregisterauszug können Sie jederzeit einsehen. Die PDF-Dateien öffnen sich in einem neuen Tab. Der Auszug stammt von 2017 und zeigt noch die frühere Besetzung des Vorstandes – den aktuellen Stand erklärt der Hinweis zum Vorstand, den tagesaktuellen Auszug finden Sie auf zefix.ch.