Entschwendungs-Initiative

Eidgenössische Volksinitiative

„Für die nachhaltige Finanzierung der Sozialwerke und Sicherung der natürlichen Ressourcen“

„Entschwendungs-Initiative“

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 131a Ressourcen-Lenkungsabgabe

1  Zur Finanzierung der Sozialwerke und Sicherung der natürlichen Ressourcen kann der Bund Abgaben auf natürliche Ressourcen erheben.

2  Die Abgaben werden so bemessen, dass die Finanzierung der Sozialwerke sichergestellt ist

ohne höhere Beiträge aus der allgemeinen Bundeskasse,

ohne höhere Lohnabgaben,

die sichere Energieversorgung gewährleistet ist,

die natürlichen Ressourcen nachhaltig genutzt werden und

die Klimaziele erreicht werden.

3  Der Bund kann Export-Unternehmen von den Abgaben befreien.

4  Die Erträge der Abgaben werden an die Bevölkerung rückverteilt, primär über die bestehenden Sozialwerke.

5  Hat die Erhebung der Ressourcen-Lenkungsabgaben eine Verminderung von anderen Abgaben zur Folge, kann ein entsprechender Anteil der Erträge aus den Ressourcen-Lenkungsabgaben zur Kompensation der Ausfälle verwendet werden

6. Der Bund stellt mit Mitteln aus der Ressourcen-Lenkungsabgabe sicher, dass die Bevölkerung und die Wirtschaft in Massnahmen zur Reduktion des Ressourcenverbrauchs investieren kann.

 

Art. 197 Ziff. 123 Übergangsbestimmungen zu Art. 131a (Ressourcen-Lenkungsabgabe)

1  Die CO2-Abgabe nach bisherigem Recht wird mit der Einführung der Ressourcen-Lenkungsabagbe abgelöst. Der Zuschlag auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze nach bisherigem Recht wird mit der Einführung der Ressourcen-Lenkungsabgabe abgelöst.

2  Die Ressourcen-Lenkungsabgabe wird schrittweise erhöht, soweit es die Finanzierung der Sozialwerke und Sicherung der natürlichen Ressourcen erfordert.

3  Andere Abgaben und Steuern sind laufend zu überprüfen und wenn möglich zu reduzieren oder abzuschaffen.

4  Fördermassnahmen sind nach bisherigem Recht mit Mitteln aus den Ressourcen-Lenkungsabgaben zu finanzieren soweit dies noch erforderlich ist.

5  Die Rückverteilung an die Bevölkerung nach Artikel 131a Absatz 4 erfolgt nur so weit, als die Erträge nicht für die Kompensation anderer Abgaben gemäss Atrikel 131a Absatz 5 und Absatz 6 erforderlich ist.

 

Der Initiativtext basiert auf den Entwurf des Bundesrates, in der Verfassung ein Klima- und Energielenkungssystem zu verankern.

Der Initiativtext übernimmt die Idee eine Energielenkungsabgabe weitet diese jedoch aus auf natürliche Ressourcen aus..

Idee nachhaltige Schweiz in die Welt hinaus tragen

Die Präambel der Schweizer Bundesverfassung besagt

Präambel

Auftrag für EeC

In Verantwortung gegenüber der Schöpfung

Wir nutzen Energie so, dass keine Arten aussterben und die humanistische Entwicklung der Menschen sicher gestellt ist.

Im Bestreben, den Bund zu erneuern, um Freiheit und Demokratie, Unabhängigkeit und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken.

Wir leisten einen Beitrag, zur Entwicklung der Schweiz, in dem wir unseren Energiebedarf soweit senken, dass wir diesen mit eigenen Ressourcen decken und uns nicht an den globalen Verteilkämpfen um Ressourcen wie Oel, Gas usw. beteiligen müssen.

Wir setzen uns ein für eine Finanzierung unserer Sozialwerke mittels Abgaben auf Energie und eine Reduktion der Abgaben auf menschlicher Arbeit.

Im Willen, in gegenseitige Rücksichtsnahme und Achtung ihrer Vielfalt in der Einheit

Wir bauen unser Energieversorgung auf allen möglichen Techniken auf, wobei wir niemanden mit unnötigen Risiken belasten.

Im Bewusstsein  der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber den künftigen Personen

Wir nutzen die Möglichkeiten unserer Wasserkraftwerke für eine Effektive Energieversorgung der Schweiz.

Wir lösen das Problem der Kernenergieentsorgung in wenigen Jahren demokratisch und gemeinsam.

gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen

Wir setzen uns ein für eine Finanzierung unserer Sozialwerke mittels Abgaben auf Energie und nicht mittels höheren Abgaben auf menschliche Arbeit.

Wir setzen auf eine soziale, marktwirtschaftliche, dezentralisierte und effektive Energieversorgung.

Wir nutzen Energie so, dass keine Arten aussterben und die humanistische Entwicklung der Menschen sicher gestellt ist.

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Idee nachhaltige Schweiz in die Welt hinaus tragen

Unser Auftrag gemäss Präambel Schweizer Bundesverfassung

Präambel

Unser Auftrag

In Verantwortung gegenüber der Schöpfung

  • Wir nutzen natürliche Ressourcen effektiv, so dass:
  • Die Entwicklung des Lebens in all seinen Erscheinungsformen sicher gestellt ist.
  • Die humanistische Entwicklung der Menschen sicher gestellt ist

Im Bestreben, den Bund zu erneuern, um Freiheit und Demokratie, Unabhängigkeit und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken.

Wir leisten einen Beitrag, zur Entwicklung der Schweiz, in dem wir:

Wir setzen uns ein für:

 

Im Willen, in gegenseitige Rücksichtsnahme und Achtung ihrer Vielfalt in der Einheit

Wir bauen unser Ressourcenveersorgung (z.B. Energie, Lebensmittel, Boden) auf allen möglichen Techniken auf, die niemanden mit unnötigen Risiken belastet.

Im Bewusstsein  der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen

Wir nutzen die Möglichkeiten unserer Wasserkraftwerke für eine sichere und effektive Energieversorgung der Schweiz und unserer Nachbarländer.

Wir lösen das Problem der Kernenergieentsorgung in wenigen Jahren demokratisch und gemeinsam.

gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen

Wir setzen uns ein für:

  • Die Mitbestimmung aller Mernschen auf dieser Erde z.B. mittels der Direkten Demokratie.
  • Eine Finanzierung unserer Sozialwerke mittels Abgaben auf Ressourcen.
  • Eine Reduktion der Abgaben auf menschlicher Arbeit.
  • Eine effektive, lokale, soziale, marktwirtschaftliche und dezentralisierte Energieversorgung.