Entschwendungs-Initiative

Eidgenössische Volksinitiative

„Für die nachhaltige Finanzierung der Sozialwerke und Sicherung der natürlichen Ressourcen“

„Entschwendungs-Initiative“

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 131a Ressourcen-Lenkungsabgabe

1  Zur Finanzierung der Sozialwerke und Sicherung der natürlichen Ressourcen kann der Bund Abgaben auf natürliche Ressourcen erheben.

2  Die Abgaben werden so bemessen, dass die Finanzierung der Sozialwerke sichergestellt ist

ohne höhere Beiträge aus der allgemeinen Bundeskasse,

ohne höhere Lohnabgaben,

die sichere Energieversorgung gewährleistet ist,

die natürlichen Ressourcen nachhaltig genutzt werden und

die Klimaziele erreicht werden.

3  Der Bund kann Export-Unternehmen von den Abgaben befreien.

4  Die Erträge der Abgaben werden an die Bevölkerung rückverteilt, primär über die bestehenden Sozialwerke.

5  Hat die Erhebung der Ressourcen-Lenkungsabgaben eine Verminderung von anderen Abgaben zur Folge, kann ein entsprechender Anteil der Erträge aus den Ressourcen-Lenkungsabgaben zur Kompensation der Ausfälle verwendet werden

6. Der Bund stellt mit Mitteln aus der Ressourcen-Lenkungsabgabe sicher, dass die Bevölkerung und die Wirtschaft in Massnahmen zur Reduktion des Ressourcenverbrauchs investieren kann.

 

Art. 197 Ziff. 123 Übergangsbestimmungen zu Art. 131a (Ressourcen-Lenkungsabgabe)

1  Die CO2-Abgabe nach bisherigem Recht wird mit der Einführung der Ressourcen-Lenkungsabagbe abgelöst. Der Zuschlag auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze nach bisherigem Recht wird mit der Einführung der Ressourcen-Lenkungsabgabe abgelöst.

2  Die Ressourcen-Lenkungsabgabe wird schrittweise erhöht, soweit es die Finanzierung der Sozialwerke und Sicherung der natürlichen Ressourcen erfordert.

3  Andere Abgaben und Steuern sind laufend zu überprüfen und wenn möglich zu reduzieren oder abzuschaffen.

4  Fördermassnahmen sind nach bisherigem Recht mit Mitteln aus den Ressourcen-Lenkungsabgaben zu finanzieren soweit dies noch erforderlich ist.

5  Die Rückverteilung an die Bevölkerung nach Artikel 131a Absatz 4 erfolgt nur so weit, als die Erträge nicht für die Kompensation anderer Abgaben gemäss Atrikel 131a Absatz 5 und Absatz 6 erforderlich ist.

 

Der Initiativtext basiert auf den Entwurf des Bundesrates, in der Verfassung ein Klima- und Energielenkungssystem zu verankern.

Der Initiativtext übernimmt die Idee eine Energielenkungsabgabe weitet diese jedoch aus auf natürliche Ressourcen aus..

Grösstes Risiko der Schweiz und Europas entschärft

Grösstes Risiko der Schweiz

Gemäss Bundesamt für Bevölkerungsschutz gilt als grösstes Risiko der Schweiz eine lang andauernde Strommangellage, ein Blackout. Es handelt sich dabei nicht um ein spezifisch schweizerisches Problem, sondern um ein Problem des europäischen Stromnetzverbundes.

Das Problem lässt sich am effektivsten lösen durch den Umbau des europäischen Stromnetzes in Energiezellen, die wiederum in einem Wabensystem verbunden sind.

Paul Niggli von Swissgrid bestätigte uns , dass Energiezellen in Waben ein effektiver Ansatz zum Entschärfen der Blackout-Problematik sein könnten.  Paul Niggli ist bei Swissgrid zuständig für Stromausfallrisiken und als Mitglied der Schweizer Kommission für wirtschaftliche Landessversorgung.

 

Blackoutrisiko versichern

Da die Energieeffektivität Community EeC in einer ersten Phase für unsere Mitglieder keine technische Lösung gefunden hat, versuchten wir es mit einer «Blackoutversicherung». Eine solche wurde uns vom Versicherungsunternehmen Helvetia angeboten. Bei einem unseren Versicherten kam es im Laufe der Zeit zu 3 Blackouts. Jeder Blackout verursachten Schäden, die höher waren als der maximal versicherte Betrag von 15’000 Franken. Nach dem dritten Vorfall hat Helvetia die Versicherung für den Kunden gekündigt. Eine neue Versicherung mit einer höheren Prämie hat uns Helvetia bis heute nicht angeboten. Für alle anderen kleinen Kunden können wir die Versicherung weiterhin anbieten. Das Interesse von Helvetia an dieser Blackoutversicherung ist jedoch sehr bescheiden. Dies ist umso erstaunlicher, dass Mitglieder der obersten Leitung von Helvetia seit Jahren im Verwaltungsrat von Swissgrid sitzen und die Blackout-Problematik bestens kennen.

EeC sah sich gezwungen nach einer besseren Lösung um zu sehen.

 

Kein Stromversorger bietet Stromversorgungssicherheit

Die naheliegendste Lösung war Elektrizitätsversorger zu finden, die Ihren Stromkunden tatsächlich Stromversorgungsicherheit anbieten. Wir haben die verschiedensten Stromversorger angefragt. Die erste Antwort war immer, selbstverständlich haben sie Stromversorgungsicherheit gemäss unseren allgemeinen Bestimmungen. Liest man die Bestimmungen genau durch, stellt man fest, dass das vom europäischen Netzverbund ausgehende Risiko eben nicht abgesichert ist. Eine Anfrage bei ElCom, für die wir bezahlen mussten, bestätigte, dass ein Blackout in Folge zu hoher oder zu tiefer Stromproduktion im europäischen Stromnetzverbund nicht abgesichert ist. An dieser Stelle ein grosser Dank an eines unsere Mitglieder, dass die die Anfrage an ElCom bezahlt hat. Schwerwiegende Vorfälle haben im europäischen Verbundnetz in den letzten Jahren stark zugenommen.

Bis heute haben wir keinen Stromversorger in der Schweiz und in Deutschland gefunden, der wirklich Stromversorgungssicherheit anbietet.

 

Industrieverbände kein Interesse

Da es sich beim erwähnten Mitglied, das verschiedene Male von Blackouts betroffen war, um einen Industriebetrieb handelte, haben wir uns an Schweizer Industrieverbände gewandt.

Das Thema Blackout interessierte sie schlicht nicht. Sie waren gerade mit den Forderungen der Fridays for Future beschäftigt und der Abwehr von effektiven Lenkungsabgaben.

 

Blackout-Problem selber lösen

Wir haben uns mit verschiedensten technischen Lösungen und deren Anschaffungskosten auseinandergesetzt. Hier die verschiedensten Lösungen im Preisvergleich:

  • Photovoltaik mit Batterien – 20 000 bis 40 000 CHF
  • Nur Batterien mit regenerativem Strom vom Netz – 20 000 bis 30 000 CHF
  • Brennstoffzellen, wasserstoffbetrieben – 40 000 bis 80’000 CHF
  • Stirlingmotor, mit Holz als Brennstoff – 50 000 bis 80 000 CHF
  • Schwungrad – 80 000 bis 150 000 CHF
  • Notstromanlage, mit Biodiesel – 10 000 CHF

Es war nicht nur der Preis, der uns den Entscheid leicht machte, den Weg über eine Notstromanlage mit Biodiesel weiter zu verfolgen. Viele Lösungen waren technisch nicht ausgereift. Zudem bestehen bei einigen Lösungen erhebliche Sicherheitsbedenken. Dazu gehören brennende Batterien und die Explosionsgefahr beim Einsatz von Wasserstoff.

Ein weiteres grosses Problem ist das Fehlen von Handwerkern.

Am 20. Februar 2021 (siehe Bild) ist es nun gelungen unser ganzes Haus in Ingelheim sicher mit Notstrom zu betreiben. Dabei ist der «Notstromer» stark genug um auch die geplante Erdsonden-Wärmepumpenanlage mit Notstrom zu versorgen.

Die Kosten für den Bau der Notstromanlage betrugen weniger als  4500 € und die Umsetzung ist sehr einfach und benötigt nur wenig Fachpersonal.

 

Wie geht es weiter?

Zu den nächsten Schritten gehört den optimalen Biodiesel zu finden und vor allem dessen Lagerung.

Die Notstromanlage soll leiser gemacht werden.

Ein weiterer Schritt ist die Anlage so zu konstruieren, dass die Notstromanlage netzparallel betrieben werden kann. Dadurch können die Anlagen helfen, ganze Energiezellen Blackout-Sicher zu machen.

Eine riesige Herausforderung ist, die bestehenden Gesetze so zu gestalten, dass es sich für den Einzelnen lohnt einen Beitrag zu leisten zur Stromversorgungsicherheit.

 

 

 

 

 

 

Filme Stromblackout

Die Illusion vom Notstrom Doku

SWR 22.4.2019

Blackout Tag 1

Der Strom fällt aus

SRF 2.1.2017

Blackout Tag 2
Das Blackout dauert an
 
SRF 2.1.2017
Blackout Tag 3
Die Schweiz im Ausnahmezustand
 
SRF 2.1.2017
Blackout Tag 4
Strom ist Mangelware
 
SRF 2.1.2017
Blackout Tag 5
 
Wer ist Schuld am Blackout
 
SRF 2.1.2017
Blackout Tag 6
Keine Normalität in Sicht
 
SRF 2.1.2017
Blackout Zusammenfassung
Was bisher geschah
 
SRF 2.1.2017
Blackout neun Monate später
 
SRF 2.1.2017